Sind die Klangwelten GEMA frei?

Unsere Klangwelten sind seit 1.1.2026 frei von Aufführungsrechten.

Das heißt, dass du die Klangwelten in deinen gewerblich genutzten Räumen lizenzfrei nutzen kannst. Zum Beispiel:

  • in deinen Therapiesitzungen mit Kunden und Patienten
  • in deinen Therapieräumen zur Hintergrundbeschallung
  • in deinem lokalen Shop

Was ist nicht erlaubt?

  • die Vervielfältigung unserer Musik auf Speichermedien wie zB CD´s, Speicherkarten, etc.
  • die Klangwelten in deinen Online-Shop einbinden (zB als Video oder Audio)
  • die Klangwelten mit deinen Meditationen (gesprochenen Texten) aufnehmen und vervielfältigen.
  • die Klangwelten auf Plattformen hochladen und zum Verkauf (kostenfrei oder kostenpflichtig) anbieten

Erklärung:

Die Verwertungsgesellschaften (Deutschland: GEMA, Österreich: AKM und Austro Mechana) unterscheiden zwischen folgenden Rechten:

  • Aufführungsrechte: gemeint ist damit die Aufführung bzw. die öffentliche Sendung von Musik im Rahmen von zB Konzerten, in Lokalen, in Wartezimmern, usw.
  • Mechanische Rechte: damit ist die Vervielfältigung der Musik auf Tonträgern wie zB CD´s, Vinyl und Speicherkarten gemeint.
  • Digitale Rechte: dieser Punkt betrifft die Veröffentlichung auf digitalen Plattformen wie zB Apple iTunes Store, Amazon Music, Qobuz und vielen mehr.

Unsere Klangwelten sind seit 1.1.2026 FREI von Aufführungsrechten, alle anderen Rechte sind vorbehalten.

Wenn du Fragen dazu hast, kontaktiere uns gerne unter dieser Emailadresse.

Übliche Fragen (FAQ):

Solange du den Text nur live in einer Sitzung dazusprichst und nicht aufnimmst, ist alles ok.

Denke daran, dass jede Aufnahme deines Textes, wo unsere Klangwelten im Hintergrund schwingen, NICHT erlaubt ist.

Nein, das ist nicht erlaubt. Weder als Hintergrundmusik, noch als Download. Auch, wenn dieser nur ausgewählten Personen zur Verfügung steht.